Mitgliedschaft für Startups im Food- & Agrarsektor, sowie FoodTech & AgriTech Startups. Die Startup Mitgliedschaft ist nur für neugegründete Firmen möglich, die originär im Agrar- und Foodsektor tätig sind. Neugegründete Dienstleister im Marketing-, Unternehmensberatungs-, Anwalts- oder Finanzbereich o.ä. sind davon ausgenommen. Definition Startup (Voraussetzungen, kumulativ): 1. Verständnis als Startup; 2. nicht älter als 5 Jahre bei Eintritt in Verband; 3. weniger als 5 Mio. Umsatz. Es können bis zu 2 Startupvertreter als Personen eingetragen werden.
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